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Die Trinkwassergebühr wird ab 2019 aufgrund des D.L.H. Nr. 29 vom 16 August 2017 neu geregelt.
Die anfallenden Kosten werden in fixe und variable Kosten aufgeteilt. Die Berechnung der Trinkwassergebühr wird jährlich aufgrund des Zählerstandes durchgeführt (Differenz des Zählerstandes zwischen Vorjahr und laufendem Jahr).
Die Tarife für den Trinkwasserversorgungsdienst setzen sie sich so zusammen:
1. Die fixen Kosten werden anhand der Größe des installierten Wasserzählers berechnet:
ZÄHLERART
TARIF 2023
die Beträge verstehen sich zuzüglich Mwst.
2. Die variablen Kosten werden anhand des Wasserverbrauchs in verschiedenen Kategorien eingeteilt:
Die Beträge verstehen sich zuzüglich Mwst.
Wichtig:
Wird ein Gebäude (Wohnung, Pension, Bar ...) neu errichtet, so muss eine Meldung bezüglich Müllgebühr, Wasser- und Abwassergebühr im Steueramt der Gemeinde gemacht werden. Auch im Falle von Umschreibung der Gebäude oder Abbruch muss diese Meldung abgegeben werden.
Genehmigung des Tarifes für den Trinkwasserverbrauch für das Jahr 2022
Genehmigung des Tarifes für den Trinkwasserverbrauch für das Jahr 2023
Genehmigung des Tarifes für den Trinkwasserverbrauch für das Jahr 2024