Konzessionsabgabe

Die Erteilung einer Baukonzession ist mit der Entrichtung einer Gebühr für Erschließungs- und Baukosten verbunden. Die Konzessionsabgaben werden auf die verwirklichte oberirdische Kubatur berechnet.

Der Erschließungsbeitrag beträgt 7% der Landesbaukosten (vom Landesausschuss 2mal jährlich festgesetzte Baukosten pro Kbm) und setzt sich aus primären Erschließungkosten und sekundären Erschließungskosten zusammen.

Die Höhe der Baukostenabgabe beträgt 15% der Landesbaukosten (vom Landesausschuss 2mal jährlich festgesetzte Baukosten pro Kbm). Die Entrichtung der Baukostenabgabe ist in einigen Fällen nicht geschuldet (siehe Art. 76, 77, 78, 79 und 127 des L.R.O.G. Nr. 13/97).

Die Bezahlung der gesamten Konzessionsabgabe muss an das Schatzamt der Gemeinde erfolgen.

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